Ihre freie Gutachterwahl
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen auswählen. Sie müssen grundsätzlich nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Ein eigener Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag – und nicht im Auftrag der Versicherung, die den Schaden regulieren muss.
