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Haftpflichtschaden

KFZ-Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall

Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, haben Sie grundsätzlich freie Gutachterwahl. Jörg Schmitt erstellt ein unabhängiges Gutachten für Ihren Haftpflichtschaden – schnell, vor Ort und verständlich erklärt.

  • Unabhängig

    Ein Gutachter, der in Ihrem Auftrag arbeitet.

  • Freie Wahl

    Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet.

  • Kostenübernahme

    Grundsätzlich durch die gegnerische Haftpflichtversicherung entsprechend der Haftung.

  • Persönlich

    Direkter Draht zu Jörg Schmitt bis zum fertigen Gutachten.

Ihre freie Gutachterwahl

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen auswählen. Sie müssen grundsätzlich nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.

Ein eigener Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag – und nicht im Auftrag der Versicherung, die den Schaden regulieren muss.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten eines erforderlichen Gutachtens werden bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich entsprechend der Haftung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei einer Teilschuld erfolgt die Kostenübernahme in der Regel anteilig entsprechend der Haftungsquote.

Ob und in welchem Umfang weitere Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall oder Abschleppkosten erstattet werden, hängt vom jeweiligen Schadenfall ab.

Schneller Termin vor Ort

Nach einem Unfall zählt Zeit. Termine zur Schadenaufnahme sind in der Regel kurzfristig möglich – häufig noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden. Die Begutachtung findet bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt oder am Abstellort statt.

Auf Wunsch Kontakt zu Rechtsanwälten

Bei Bedarf kann auf Wunsch der Kontakt zu spezialisierten Rechtsanwälten hergestellt werden. Je nach Schadenfall können bei unverschuldeten Haftpflichtschäden auch Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sein. Für die konkrete rechtliche Bewertung ist ein Rechtsanwalt zuständig – das Sachverständigenbüro Schmitt erbringt keine Rechtsberatung.

Kurz besprechen, ob ein Gutachten sinnvoll ist?

Jörg Schmitt beantwortet Ihre Fragen persönlich – ohne Hotline.

Ablauf

So läuft es ab.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie direkt an oder senden Sie eine WhatsApp. Jörg Schmitt klärt kurz mit Ihnen, was passiert ist und ob ein Gutachten sinnvoll beziehungsweise erforderlich ist.

  2. 02

    Termin vereinbaren

    Termine sind in der Regel kurzfristig möglich – häufig noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden.

  3. 03

    Schadenaufnahme

    Jörg Schmitt kommt zum Fahrzeug und dokumentiert den Schaden fachgerecht. Eine Begutachtung dauert je nach Schaden meist etwa 30 bis 60 Minuten.

  4. 04

    Gutachten erhalten

    Viele Gutachten können innerhalb von rund 24 Stunden nach der Begutachtung fertiggestellt werden. Bei notwendigen Restwertanfragen kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern.

Häufige Fragen

Fragen zum Haftpflichtschadengutachten.

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