Unfallgutachten für Motorräder
Bei einem unverschuldeten Unfall gilt auch für Motorradfahrer grundsätzlich die freie Gutachterwahl. Das Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturkosten und – soweit relevant – Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung.
Auch Schutzkleidung und Helm können als Schadenpositionen dokumentiert werden, sofern sie beim Unfall beschädigt wurden.
